Bahnhofstraße 4a, 99084 Erfurt
Eine Übersicht über alle Rechtsgebiete, in denen wir Ihnen zur Seite stehen können.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts.
Sei es vor der Eheschließung durch das Aufsetzen eines Ehevertrages oder im Falle einer Trennung oder Scheidung. Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht ein und kümmern uns um die Scheidungsfolgen, wie z.B. den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich und die Verteilung des Hausrates oder der Ehewohnung.
Wir beraten und vertreten Sie spezialisiert und kompetent in Unterhaltssachen. Wir fordern Auskünfte vom Unterhaltsverpflichteten ein, berechnen den Unterhalt und machen diesen außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Gerne überprüfen wir, ob Sie unterhaltspflichtig sind und die Höhe des gezahlten Unterhaltes korrekt ist.
In dem sensiblen Bereich der Kindschaftssachen sind Sie bei uns in guten Händen.
Ob Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Abstammung – das Wohl Ihres Kindes liegt uns am Herzen.
Sind Sie oder Ihre Kinder Opfer von physischer oder psychischer Gewalt geworden, helfen wir Ihnen schnell gerichtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz vor Übergriffen oder Nachstellungen zu erlangen.
Das Erbrecht legt fest, was mit dem Vermögen des verstorbenen geschieht. Das Gesetz sieht hier eine gesetzliche Erbfolge vor. Durch letztwillige Verfügungen kann davon jedoch abgewichen werden.
Wir beraten Sie bei der vertraglichen Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung (Testament) und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Pflichtansprüchen.
Wir beraten Sie auch vorsorgend im Bereich des Familienerbrechts.
Wir erläutern Ihnen die allgemeine Erbfolge und die Möglichkeiten die es gibt, diese Erbfolge zu ändern; z.B. durch Testament oder Erbvertrag. Wir legen Ihnen die erbrechtlichen Maßnahmen dar, die Sie bei Getrenntleben und Scheidung zur Sicherung Ihres Vermögens ergreifen können.
Unsere vorsorgende Beratung erstreckt sich darüber hinaus auf den Bereich der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die verbindlichen Regelungen, die gelten sollen, wenn Sie aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder aufgrund Altersgebrechlichkeit nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbstständig zu führen oder Sie auf medizinische Hilfe angewiesen sind.
Im Mietrecht beraten wir Sie von der Begründung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Bei Problemen erarbeiten wir Lösungen für die Weiterführung des Mietverhältnisses oder vertreten Sie bei einer Kündigung.
Auch bei Räumungs- und Herausgabeklagen sind wir der richtige Ansprechpartner.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei unselbständiger, abhängiger Arbeit. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig eines der wichtigsten Rechtsgeschäfte.
Auslegungsprobleme des Arbeitsvertrages und Meinungsverschiedenheiten sind aufgrund der Komplexität der arbeitsrechtlichen Gesetze vorprogrammiert.
Wir beraten und vertreten Sie bei solchen Problemen.
Auch im Falle einer Abmahnung oder Kündigung sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Kaufvertrag oder Werkvertrag bei einem Sachmangel oder einem Rechtsmangel.
Wir setzen Schadenersatzansprüche aus Deliktsrecht für Sie durch und beraten Sie bei der Vertragsgestaltung jeder Art.
Verkehrsunfall
Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner im Falle eines Verkehrsunfalls.
Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen, Gutachtern und Behörden.
Wir kümmern uns um die Erstattung der Reparaturkosten, Mietwagenkosten und Kosten des Gutachters.
Wir machen Schadensersatzansprüche wegen Verdienst- oder Nutzungsausfall geltend.
Wir kümmern uns um den Ersatz der Behandlungskosten und machen für Sie Schmerzensgeld geltend.
Ihre Anwaltskosten werden im Regelfall bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bußgeldverfahren
Im Bußgeldverfahren prüfen wir die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und setzen uns für die Einstellung des Bußgeldverfahrens ein.
Viele Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft. Das Wirksam werden solcher Bescheide kann erfolgreich verhindert werden.
Zahlen Sie Ihre Bußgelder daher nicht ohne vorherige genaue Prüfung.
Wir helfen Ihnen gerne!
Verkehrsstrafsachen
Im Verkehrsstrafrecht geht es meist um Fälle von Straßenverkehrsgefährdung., unerlaubtes entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Häufig droht der Führerscheinentzug.
Lassen Sie sich in einem solchen Fall kompetent durch uns vertreten. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht bei der Polizei und prüfen die Rechtslage.
Wir beraten Sie, welche Aspekte zu Ihren Gunsten ausgeführt werden können, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern oder zumindest zu verkürzen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bei allen rechtlichen Fragestellungen und Themen rund um das Strafrecht.
Soziale Rechte haben wir alle – sei es aufgrund gesundheitlicher Behinderungen, einer besonderen Opferlage, einer eingetretenen finanziellen Not oder Kraft Zugehörigkeit zu unserem Sozialversicherungssystem. Sämtliche Anwälte in unserer Kanzlei sind auf das Sozialrecht spezialisiert und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihr persönliches soziales Recht.
Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Gebiete des Sozialrechts. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Ihre Angelegenheit sozialrechtlicher Natur ist. Bei Zweifeln fragen Sie bitte einfach in unserem Büro nach. Wir antworten und helfen Ihnen gern!
Krankheit
Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung können sich etwa Fragen betreffend
ergeben.
Unfall
Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:
Streitfragen mit der gesetzlichen Unfallversicherung resultieren regelmäßig aus
Rente
Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:
Ihre gesetzliche Rentenversicherung hat Ihnen vornehmlich Rente zu zahlen, und zwar
Im Übrigen hat Sie die gesetzliche Rentenversicherung bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung zu rehabilitieren, also dafür zu sorgen, dass Sie alle medizinischen, sozialen oder betrieblichen Leistungen erhalten, um wieder voll am Leben teilhaben zu können.
Pflege
Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die richtige Anlaufstelle für
Arbeitslosigkeit
Die Sozialversicherung besteht Kraft Mitgliedschaft. Ansprüche können sich hier gegen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung ergeben:
Und schließlich gehören an diese Stelle auch Ihre Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit aus Ihrer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Wir setzen für Sie Ihre Ansprüche auf
Darüber hinaus haben Sie u.U. auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bei einer bestehenden oder drohenden Behinderung Rehabilitationsansprüche.
Rehabilitation
Das Rehabilitationsrecht betrifft sämtliche Leistungen des Staates zur Teilhabe behinderter oder von Behinderungen bedrohter Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Reha-Leistungen werden nicht von einer zentralen Stelle, sondern von vielen verschiedenen Trägern der Sozialverwaltung angeboten. In diesem Rechtsbereich setzen wir Ihre Ansprüche durch für:Schwerbehindertenrecht
Im Schwerbehindertenrecht vertreten wir Sie bei der Feststellung Ihrer gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung (Menschen mit einem Grad der Behinderung („GdB“) von mindestens 50) sieht das Gesetz noch weitergehende Nachteilsausgleiche vor, hier vor allem die Anerkennung von Merkzeichen, Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Hierbei beraten und vertreten wir Sie kompetent und engagiert.Grundsicherungs- und Sozialhilferecht sowie sonstige Förderungsleistungen
Das Grundsicherungs- und Sozialhilferecht regelt alles rund um die Themen:
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern!
Das soziale Entschädigungsrecht regelt die Ausgleichung von Schädigungsfolgen, die bei einem Menschen eingetreten sind, der Opfer einer Gewalttat geworden ist oder ein Sonder-opfer für den Staat erbracht hat. Hier entwickelt sich oft einer langer Kampf mit Behörden und Gerichten, den wir für Sie mit der Kompetenz eines Fachanwaltes für Sozialrecht führen werden.
In den Bereich des sozialen Entschädigungsrechts gehören folgende Fälle:
Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen! In einem ersten unverbindlichen Telefonat können wir Ihnen gerne Informationen über uns und das Vorgehen bei einer Mandatierung unseres Hauses geben.
Das Vertragsarztrecht betrifft im Kern diejenigen öffentlich-rechtlichen Normen, die die Rechte und Pflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, ihre Rechtsdurchsetzung untereinander und zu den übrigen Beteiligten regeln. Streitigkeiten entzünden sich hierbei oft an Fragen über
Wir beraten hier Ärzte und Assistenten, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Sozialrecht.
Die Leistungsträger im Bereich der Sozialversicherung erfahren zunehmend eine Ausweitung sozialverfahrensrechtlicher Handlungsspielräume. Diese wiederum lassen Fragen nach dem Erfordernis einer entsprechenden staatlichen Kontrolle aufkommen, um im Rahmen des gesetzlich Möglichen im Interesse der Allgemeinheit einen freien Wettbewerb zu sichern.
In den sozialrechtlichen Diskussionen hierüber rücken zunehmend auch die Probleme um die Anwendung des Vergaberechts in den Vordergrund. Es stellte sich heraus, das sich die Rechtskreise des Verwaltungs- und des Sozialrechts, die sich seit langem mehr oder weniger losgelöst voneinander entwickeln, schließlich auch ein eigenes, auf die Besonderheiten des Sozialrechts zugeschnittenes Sozialvergaberecht erfordern.
Bei Fragen rund um das Sozialvergaberecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten
mit der Kompetenz von Fachanwälten für Sozialrecht.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Unsere Kanzlei bleibt am Donnerstag, den 01.05.2025 (Feiertag), sowie am Freitag, den 02.05.2025, geschlossen.
Ab Montag, den 05.05.2025, sind wir wieder wie gewohnt zu unseren regulären Öffnungszeiten für Sie erreichbar.